Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn der Kauf des Pferdes nach ihrem Kaufvertrag anderweitig veräußert wurde, ist der zweite Vertrag nachrangig zu beurteilen. Wenn Sie das Pferd vorher rechtmäßig erworben haben, sind sie immer noch Eigentümer des Pferdes und sie müssen es nicht herausgeben.
Wird ihr Vertrag denn angefochten? Oder warum besteht man darauf, dass sie das Pferd herausgeben?
Ich empfehle Ihnen, dem Kollegen auf das Schreiben zu antworten mit einer Kopie des Kaufvertrages und dem Hinweis, dass das Pferd nachträglich durch seinen Mandanten nicht veräußert werden dürfen. Der Vertrag ist nicht wirksam, da er fremdes Eigentum veräußert hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 10.07.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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10.07.2017
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20:57
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Wübbe
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