Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
„Welche Sofortmaßnahmen können ergriffen werden, da PÜB mit falschen Angaben beantragt wurde, damit das Guthaben sofort wieder frei wird. Vollstreckungsbehörde meinte Abwehrklage. Ist doch wohl abwägig, da die Voraussetzungen für einen PÜB tatsächlich nicht vorlagen."
Sie können nach § 765a ZPO einstweiligen Vollstreckungsschutz beantragen und wie Ihnen empfohlen wurde nach § 767 ZPO Vollstreckungsabwehrklage erheben, dies mit der Begründung das keine fälligen Forderungen bestehen. Durch den Antrag auf einstweiligen Schutz muss das Gericht den Antrag dringlich behandeln und Sie können dort die entstandenen Nachteile darlegen und die Unverhältnismäßigkeit sowie, dass die Höhe unzutreffend ist.
Es könnte im Weiteren zur teilweisen Freigabe die Umstellung auf ein P-Konto erfolgen.
„Weiteres, kann man die Kindesmutter wegen Betrug anzeigen. Erschlichene PÜB aufgrund falscher Angaben."
Eine Strafanzeige wegen Betrug u.a. in Frage kommender Delikte können Sie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen. Das können Sie auch online unter https://online-strafanzeige.de/ vornehmen.
Beachten Sie jedoch, dass wenn m Titel 3. des Monats steht und Sie erst zum 5. zahlen, tatsächlich, auch wenn nur minimal, ein Zahlungsverzug vorliegt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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Hallo Frau Sperling,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Rechtfertigt ein kurzweiliger Zahlungsverzug einen PÜB?
Vielen Dank und eine schöne Woche
Im geschilderten Fall hätte zunächst eine Anmahnung, dass zum 3. zu zahlen ist, erfolgen müssen. Wenn dann trotz Mahnung nicht pünktlich gezahlt wird, dann wäre der PfüB gerechtfertigt gewesen.