Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Wenn aus einem Steuerbescheid Nachzahlungen resultieren, stellt dies Grundlage für eine Zwangsvollstreckung durch das Finanzamt dar.
In Ihrem Fall hat das Finanzamt sowohl eine Vollstreckung in das Sachvermögen als auch eine Kontopfändung vorgenommen. Bei einer Pfändung entscheidet das Finanzamt nach pflichtgemässem Ermessen.. Grundsätzlich kann das Finanzamt sowohl in Sachen als auch in Forderungen (hier Girokonto) pfänden, § 281 AO
. Dabei muss allerdings die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt sein. Wenn mit der Eintragung einer Sicherheit in das Grundbuch das Finanzamt bereits die Hand auf das Grundstück hat, kann die nachfolgende Pfändung des Kontos rechtswidrig sein. Das Finanzamt muss die für den Steuerschuldner am wenigsten einschneidende Vollstreckungsmaßnahme wählen.
Sollte die Zahlung der Steuerschulden aus dem Verkauf des Hauses möglich sein, hat meiner Ansicht nach ein Antrag auf Aussetzung der Pfändung (nicht Aufhebung) Aussicht auf Erfolg. Ob die Höhe der Vorauszahlung für Einkommensteuer 2010 und 2011 richtig ist, kann ich hier nicht beurteilen. Dazu müssten Sie die aktuellen Buchhaltungsauswertungen erstellen und einen Antrag auf Herabsetzung stellen, wenn der voraussichtliche Gewinn niedriger ist als das Finanzamt angenommen hat. Sie sollen hier versuchen, mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung zu vereinbaren, falls dies bereits gescheitert ist, weil Sie die Zahlungen nicht regelmäßig einhalten konnten, bleibt nur der Verweis auf die Verwertung des Grundstücks, falls Sie aus den laufenden Gewinnen die Zahlungen nicht leisten können. Eine Freigabe der Konten sollte dabei allerdings möglich sein.
Die weitere Vorgehensweise hängt von den individuellen Gegebenheiten bei Ihnen ab. Ich empfehle Ihnen, einen Steuerberater vor Ort zu den Verhandlungen hinzuziehen,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Diese Antwort ist vom 28.08.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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