Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Sir können den etwaigen anteiligen Auszahlungsanspruch des Ehemanns gegenüber der Bank mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss pfänden.
Das Geld werden Sie allerdings leider erst bekommen, wenn gerichtlich geklärt ist, welcher Anteil dem Ehemann zusteht.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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