Sehr geerter Fragesteller,
es begegnet keinen Bedenken, dass der Arbeitgeber Krankheitstage thematisiert, weil unter Umständen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen langer Erkrankung oder häufiger Kurzerkrankungen kündigen darf.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 08.11.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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08.11.2010
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11:24
Antwort
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