Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider bietet Ihre Sachverhaltsdarstellung keine ausreichende Grundlage für eine abschließende rechtliche Beurteilung Ihrer Situation, da sie keine Anhaltspunkte dafür enthält, aus welchem Grunde die Zahlungen nicht auf Ihrem Konto eingegangen sind.
Solange dies nicht geschehen ist, hat die Pensionskasse Ihren Zahlungsanspruch noch nicht erüllt.
Sollte seitens der Pensionskasse keine besonderen Gründe für die Nichtzahlung vorliegen, befindet sie sich daher mit den Zahlungen in Verzug und kann weiterhin (notfalls auch gerichtlich)auf Zahlung in Anspruch genommen werden. Wenn Sie die laufenden Prämien derweil aus Krediten aufbringen müssen (bzw. können), muss die Pensionskasse auf diesen Umstand hingewiesen werden, wenn Sie die Kreditkosten später bei ihr geltend machen wollen.
In jedem Falle ist hier wohl eine schnelle Handlung notwendig um erhebliche Nachteile in Ihrer Krankenversicherung zu verhindern. Allerdings werden Sie Ihren Versicherungsschutz nicht vollständig verlieren. Allerdings vermindert sich dieser auf Leistungen, die wegen akuter Erkrankungen erbracht werden.
Soweit dies noch nicht geschehen ist, fordern Sie die Pensionskasse nochmals zur Zahlung auf. Sie können jedoch auch sogleich einen Anwalt hierfür beauftragen um nicht weitere Zeit zu verlieren. Dieser hat dann mit Ihnen den Sachverhalt weiter aufzuklären. Gerne können Sie auch mich zur weiteren Bearbeitung dieser Angelegenheit beauftragen. Das hier gezahlte Honorar würde auf die weiteren anfallenden Gebühren angerechnet werden. Kontaktieren Sie mich einfach unter der angegebenen E-Mail-Adresse.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen