Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:
Frage 1:
" Muss ich das alles bezahlen....bzw. ist das rechtens so."
Forderung, Zinsen und Auslagen werden Sie sicher tragen müssen.
Inkassokosten und Auslagenpauschale nur dann, wenn Sie sich im Verzug befinden. Davon ist nach Ihrer Schilderung auch gem. § 286 II Nr. 4 BGB auszugehen.
Dies wurde in einem vergleichbaren fall auch schon gerichtlich entschieden ( AG Ludwigsburg , 8 C 1355/07).
Ob der Kostenansatz des Inkassobüros mit 45 € korrekt ist, kann ich mangels Inkassoschreibens nicht sagen.
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
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