Sehr geehrter Anfragender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
1. Strafrecht
Strafrechtlich müsste Ihnen bewiesen werden, dass Sie das Paket genommen bzw. behalten haben. Wenn die übrigen Nachbarn bestätigen, dass Sie immer die Pakete annehmen und vor die Tür legen, wird der Nachweis schwierig bis unmöglich. Dann würde das Verfahren aller Wahrscheinlichkeit nach eingestellt werden.
2. Zivilrechtlich
Denkbar wären Schadensersatzansprüche, weil Sie das Paket ungesichert auf die Treppe gelegt haben. Hier könnten Sie zunächst bestreiten, dass Paket überhaupt angenommen zu haben. Aber wenn Sie ein Protokoll unterschrieben haben, dann bringt das nichts.
Falls Sie auch für diese Nachbarin bereits in der Vergangenheit Pakete angenommen und entsprechend abgelegt haben, dann könnte man argumentieren, dass Sie den Auftrag bzw. die Geschäftsführung ohne Auftrag ín der üblichen Weise und der geschuldeten Sorgfalt vorgenommen haben. Dann wäre das Diebstahlsrisiko wieder bei der Auftraggeberin = der Nachbarin.
Aus diesem Grund sollten Sie sich überlegen, wer ggf. bezeugen könnte, dass Sie bereits in der Vergangenheit für diese Nachbarin Pakete angenommen haben.
Ansonsten könnten Sie noch die anderen Nachbarn für die Üblichkeit als Zeugen anführen. Das beweist genau genommen aber nur, dass es im Verhältnis zu den anderen üblich ist. Nicht aber, ob es im Verhältnis zu der fraglichen Nachbarin üblich war. Aus diesem Grund kann das nur eine Hilfsargumentation sein.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
- Rechtsanwalt -