Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie geben korrekt wieder, dass Versicherungsnehmer bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung (für Verträge die seit 2009 geschlossen wurden) einen Anspruch auf Mitnahme der bereits gebildeten Altersrückstellungen haben.
Richtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass eine vollständige Mitnahme der in der Vergangenheit gebildeten Altersrückstellungen nur bei einem Tarifwechsel bei der "alten" Krankenversicherung verlangt werden kann.
Wird hingegen der Versicherer gewechselt, besteht lediglich ein Anspruch auf teilweise Mitnahme der Altersrückstellung.
Vorliegend beruft sich Ihre alte Krankenversicherung für die Verweigerung der Mitnahme der Altersrückstellungen auf den Umstand, dass Sie bereits vor 2009 über Ihre Eltern mitversichert waren.
Hierauf kann sich Ihre alte Krankenversicherung m.E. aber nicht berufen, da Sie erst seit 2011, also nach 2009, selber Versicherungsnehmer sind.
Somit gehe ich, aufgrund der mir zur Verfügung stehenden Informationen davon aus, dass Sie, entgegen der Darstellung Ihrer alten Krankenversicherung, einen Anspruch auf teilweise Mitnahme Ihrer Altersrückstellungen haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen oder mich (kostenfrei) anrufen.
Mit freundlichen Grüßen