Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Frage:
Muss ich danach zurück in die PKV?
Da Sie eine Beschäftigung als Arbeitnehmer über der Jahresentgeltgrenze aufnehmen wollen, sind Sie nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
versicherungsfrei und unterliegen somit nicht der Versicherungspflicht. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
könnten Sie jedoch der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig beitreten, wenn Sie als Mitglied aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren. Ohne Ihren Auslandsaufenthalt und das Ruhen der GKV wären Sie ab 01.08.2014 mit Aufnahme des neuen Beschäftigungsverhältnisses unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht 12 Monate versichert und könnten somit freiwillig in der GKV bleiben. Aufgrund Ihres Auslandsaufenthaltes und des Ruhens der GKV kommen Sie jedoch nicht auf die notwendigen Versicherungszeiten, sodass Sie wieder in die PKV müssten.
2. Frage:
Falls ja, lohnt sich eine Anwartschaft in der PKV dann finanziell?
Diese Frage lässt sich generell nicht beantworten, da dies von einer Reihe von Faktoren abhängt, beispielsweise Lebensalter, Gesundheitszustand, Dauer der PKV, Tarif etc. Sie sollten daher mit Ihrem Versicherer die Angelegenheit besprechen und sich ein Angebot für einen Anwartschaftsvertrag machen lassen und dann selbst entscheiden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Wessel, Rechtsanwalt