Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die PKV darf Abrechnungen grundsätzlich auch nachträglich korrigieren und die Überzahlung zurückfordern, wenn der Fehler versehentlich entstand. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn der Versicherer bewusst mehr zahlte als er musste.
Die zeitliche Grenze innerhalb derer zu unrecht erbrachte Leistungen zurückgefordert werden können, beträgt drei Jahre. Sie werden sich daher noch nicht auf Verjährung berufen können.
Die Anrechnung werden Sie sich daher gefallen lassen müssen, auch wenn dies sehr ärgerlich ist. Ich bedauere, Ihnen keine für Sie günstigere Auskunft erteilen zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen