Sehr geehrter Fragesteller,
ein "Versicherungsbetrug" läge vor, wenn der Versicherungsnehmer seine Versicherungs durch Irrtumserregung zu einer Leistung veranaßt, zu deren dies nicht verpflichtet gewesen wäre, z.B. eine falsche Rechnung einreicht.
Vorliegend ist der Versicherungsfall eingetreten, also muss die PKV leisten. Ein Betrug gegenüber der Versicherung liegt also nicht vor.
Ihr Freund ist dem Arzt gegenüber zivilrechtlich verpflichtet eine Geldleistung zu erbringen.
Wenn der PKV ein Kündigungsrecht zusteht, dann nur, weil Ihr Freund das von dieser bezahlte Geld nicht zur Begleichung der Arztrechnung verwendet und ggf. zweckwidrig verwendet hat. Ein solches Kündigungsrecht besteht dann, wenn es in den allgemeinen Vertragsbedingungen vorgesehen ist. Lesen Sie diese also geanu.
Ich hoffe meine Antwort kann Ihnen zu einer ersten Orientierung dienen. Sie ersetzt nicht die persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt, weil bei Überprüfung des Sachverhaltes, insbesondere anhand der zu prüfenden Unterlagen sich Umstände ergeben, können die zu einer abweichenden Beurteilung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Martin
Rechtsanwalt