Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.
1. Werden Sie versicherungspflichtig in der GKV?
Sinkt das Entgelt im Laufe eines Jahres unter die Jahresarbeitsentgelt-Grenze, so ist zunächst zu fragen, ob früher Versicherungspflicht bestand oder nicht: Im Falle vorheriger Versicherungspflicht nach § 5 Abs 1 Nr 1 SGB V
besteht weiter Versicherungspflicht nach § 6 Abs 4 S 2 SGB V
.
Dies kommt für Sie aber nicht in Frage, da Sie vor der Absenkung nicht versicherungspflichtig Kraft Gesetzes waren.
Entsteht die Versicherungspflicht wegen Absenkung des Entgeltes, so entsteht Versicherungspflicht nach § 5 Abs 1 SGB V
ohne Befreiungsmöglichkeit.
Dies ist bei Ihnen der Fall.
Weiter müssen Sie vor dem 55 Lebensjahr den Wechsel anstreben, was Sie bereits mitgeteilt haben.
2. Was wenn nicht mehr gearbeitet wird?
Wenn Sie nicht mehr arbeiten, dann müssen Sie die Krankenkassenbeiträge selber tragen, müssen aber nicht in die PKV wechseln.
Wenn Sie nicht mehr arbeiten, dann können Sie sich bei Ihrem Mann mitversichern nach § 10 SGB V
. Nur dürfen Sie nicht freiwillig versichert sein, sonst hat jeder sein Versicherungsverhältnis.
Als Rentner können Sie beide dann in die KVdR (Krankenversicherung der Rentner, wobei Ihre Krankenversicherungsbeiträge dann nach den jeweiligen Renten berechnet werden.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.
Bitte bedenken Sie, dass meine Einschätzung ausschließlich auf Ihren Angaben beruht.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Master of Laws, Magister Artium
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 12.07.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Herzlichen Dank!
Eine kleine Nachfrage - nur dass ich es richtig verstanden habe:
Heisst konkret unter den geschilderten Umständen können mein Mann und ich in der Zeit, wo wir beide nicht mehr arbeiten, aber noch keine Rentenansprüche haben, in der GKV bleiben; richtig ?
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Frage möchte ich gerne wie folgt beantworten:
Ja, da Sie Mitglieder der GKV geblieben sind, können Sie dort bleiben. Wenn Sie aber beide noch keine Rente beziehen und beide micht mehr arbeiten, dann müssen Sie sich beide freiwillig versichern mit der Konsequenz,dass eine Familienversicherung nicht möglich ist. Dies geht nur, wenn einer arbeitet und der andere eine gewisse Verdienstgrenze nicht überschreitet.
Mit besten Wünschen für einen sanften Übergang in den Ruhestand wünscht
Michael Grübnau-Rieken LL.M.;. M.A.
Rechtsanwalt