Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Anfrage. Vorweg möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum dafür gedacht ist, einen ersten Eindruck zu der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Teilen des Sachverhalts kann es durchaus zu einer anderen rechtlichen Beurteilung kommen.
Leider haben Sie trotz Ihrer Arbeitslosigkeit keine Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Denn nach § 6 Abs. 3a SGB V sind Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, dennoch versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren.
Da Sie über 55 Jahre alt sind und die letzten 30 Jahre privat krankenversichert waren, tritt die Versicherungspflicht wegen Arbeitslosigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V bei Ihnen nicht ein.
Die Bundesagentur für Arbeit zahlt dann aber einen Zuschuss unmittelbar an das private Versicherungsunternehmen. Dieser Zuschuss ist jedoch begrenzt auf die Höhe, die bei einer Pflichtmitgliedschaft in der GKV und in der sozialen Pflegepflichtversicherung angefallen wäre. Er wird also maximal bis zu der Höhe des Beitrages gewährt, der für gesetzlich versicherte Bezieher von Arbeitslosengeld übernommen wird.
Wenn Sie dann Rente beziehen, ist der Höchstbeitrag in der PKV im Rentenalter auf den Höchstsatz der gesetzlich Versicherten begrenzt. Dies bedeutet, dass Sie dann in der PKV nicht mehr zahlen müssen, als ein Versicherter in der GKV. Hierfür hat die Versicherung über die Jahre Altersrückstellungen bilden müssen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben. Sollte Ihnen noch etwas unklar sein, dürfen Sie gerne die Nachfragemöglichkeit nutzen. Wenn Sie zufrieden sind, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Bellmann
Rechtsanwältin