Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn sie ordnungsgemäß darüber belehrt wurden, dass sich das Abo nach der Probephase kostenpflichtig verlängert, und sie auch über ihr Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt wurden, dann werden Sie dies hinnehmen müssen und die vereinbarten Kosten bis zum nächsten Kündigungstermin tragen müssen. Denn eine Krankheit ist leider kein Entschuldigungsgrund für eine verspätete Kündigung.
Sie sollten daher prüfen, ob sie vor Vertragsschluss beziehungsweise dem Probeabo über die automatische kostenpflichtige Verlängerung, die Kündigungsfrist sowie Ihr Widerrufsrecht ausreichend aufgeklärt worden. War dies nicht der Fall, können Sie den angeblichen kostenpflichtigen Vertrag auch jetzt noch kündigen und hilfsweise widerrufen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen