Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Anhörungsbogen
Der sog. Anhörungsbogen soll dazu dienen, dass die zuständige Verwaltungsbehörde feststellen kann, wer gefahren ist, um dann entsprechende Schritte einzuleiten bzgl. der im Raum stehenden Ordnungswidrigkeit das Kfz betreffend.
Ob Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren ausfüllen müssen, ist eindeutig: Die deutsche Gesetzgebung besagt, dass sich niemand selbst bezichtigen muss. Aus diesem Grund ist es ratsam, nur die Angaben zu Ihrer Person auszufüllen, also Name, Adresse etc. Der Halter des Fahrzeuges ist aber nicht verpflichtet, Angaben zur Sache in der Anhörung im Bußgeldverfahren ausfüllen zu müssen.
Sie machen also hier zur Sache erstmal gar keine Angaben.
2. weiteres Vorgehen
In ein paar Wochen wird Ihnen aller Voraussicht nach ein entsprechender Bußgeldbescheid zugehen. Dagegen sollten Sie Einspruch einlegen und mit Hilfe eines Rechtsanwalts Akteneinsicht in die Ordnungswidrigkeitenakte beantragen (im Falle des Bestehens einer Verkehrsrechtsschutz würde diese sämtliche Kosten übernehmen).
Mit Hilfe der Ermittlungsakte und den darin befindlichen Aufzeichnungen sowie Ihren eigenen Angaben (Umschalten der Lichtsignalanlage auf Rot während des Bremsvorgangs), kann man die Erfolgsaussichten einschätzen, den Bußgeldbescheid als rechtswidrig zurückweisen zu können.
Ob also hier konkret trotz des Rotlichtverstoßes sog. Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe greifen, kann man ohne Akteneinsicht nicht seriös beantworten.
MIt freundlichen Grüßen
-Philipp Wendel-
Rechtsanwalt
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen