Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es erscheint mir sehr naheliegend, dass in diesem Fall ermittelt werden soll wie lange Sie in der alten Wohnung wohnhaft waren.
Die zuständigen Berliner Landesbehörden sind dazu berechtigt nach § 54 des Bundesmeldegesetzes etwaige Ordnungswidrigkeiten, in Ihrem Fall die verspätete oder versäumte Ummeldung zu ahnden.
Es droht insoweit ein Bußgeld von bis zu 1000 €, dass nach dem Ermessen der zuständigen Behörde festgesetzt wird.
Soweit Sie durch durch die Falschangabe zwei Wohnsitze haben kommt auch eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung im Hinblick auf die Zweitwohnungssteuer in Betracht. Da Sie aber nach Ihren Angaben nur einen Wohnsitz unterhalten haben, gehe ich davon aus, dass nur die Ordnungswidrigkeit nach dem Melderecht relevant ist. Das wird ja auch die Angabe durch Ihen Vermieter so bestätigen.
Vermutlich haben Sie in irgendeinem anderen Zusammenhang die neue Anschrift angegeben oder ein offizielles Schreiben war nicht zustellbar, so dass die Stadt jetzt die versäumte/verspätete Ummeldung festgestellt hat.
Das erscheint mir jedenfalls aufgrund Ihrer Angaben in der Tat am plausibelsten.
Mit freundlichen Grüßen