Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bitte übersenden Sie mir den Pachtvertrag.
Es geht Ihnen um die Formulierung der Option, richtig?
Mit der Unterpacht und der Option haben sie auch keine Probleme?
Ich würde den aktuellen Pachtvertrag zur Grundlage nehmen und mit dem Unterpächter eine Optionsvereinbarung schreiben, die diesem den Eintritt in diesen Pachtvertrag oder aber in einem wortgleichen Pachtvertrag, mit ggf. erhöhter Pacht ermöglicht. Bitte auch hierzu mir weitere Informationen zukommen lassen.
Bitte an die ePost-Adresse: schoeffler@rechtsanwalt-schoeffler.de
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
29. März 2022
|
10:39
Antwort
vonRechtsanwalt Herwig Schöffler
Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Tel: 0341-90227294
Web: https://www.rechtsanwalt-schoeffler.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Herwig Schöffler