Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Grundsätzlich können auch zwei Wörter markenrechtlich geschützt werden, sofern sie die erforderliche Unterscheidungskraft besitzen bzw. nicht rein beschreibend sind. Dies müsste dann im Einzelfall geprüft werden.
2.
Sie können insoweit, sofern die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen, den Namen Ihres Shops als Marke schützen lassen - wobei der Name in der Regel auch den Schutz der Domain mit umfasst.
Ob eine Markeneintragung Sinn macht, muss jeweils individuell geprüft werden. Möglicherweise haben Sie bereits einen namens- bzw. firmenrechtlichen Schutz (vgl. § 12 BGB
, §§ 17 ff. HGB
) oder den Schutz einer geschäftlichen Bezeichnung nach § 5 Abs. 1
Markengesetz erworben.
Die Vorteile einer Markenanmeldung sind folgende:
- konkreter Schutz für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen;
- fester Anmeldezeitpunkt, so dass keine Beweisprobleme bestehen, ab wann der Schutz gilt;
- kein lokal begrenzter sondern deutschlandweiter (bei einer deutschen Markeneintragung) Schutz gegen identische oder verwechslungsfähig ähnliche verwendete Zeichen.
Der Schutz einer eingetragenen Marke geht in der Regel über den Schutz von Namens- oder sonstigen Kennzeichenrechten hinaus, muss jedoch für den jeweiligen Einzelfall überprüft werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 21.09.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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