Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sofern der Anbieter von Ihnen gefordert hat, dass Sie zustimmen auf das Widerrufsrecht zu verzichten, wäre dies rechtswidrig. In diesem Fall würde die Widerrufsfrist um 1 Jahr verlängert und der Vertrag wäre immer noch widerrufbar, wenn der Vertragsschluss jeweils noch nicht mehr als 1 Jahr und 14 Tage her ist.
Möglicherweise haben Sie aber nicht ausdrücklich auf das Widerrufsrecht verzichtet, sondern (und das ist üblich und erlaubt) lediglich zugestimmt, dass Sie das Widerrufsrecht mit Leistungserbringung verlieren.
Dann müsste man versuchen einen Rücktritt vom Vertrag zu erwirken, weil das Leistungsversprechen nicht eingehalten worden ist. Auch dann sehe ich hier aber gute Chancen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Dietrich
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Frage nach Kosten:
Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung. Mit welchen Kosten kann ich rechnen, wenn ich weiter Ihre Hilfe brauche.
Danke für eine kurze Info im voraus
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich würde die gesetzlichen Gebühren nach RVG berechnen.
Bitte lassen Sie mir per E-mail die Information zukommen, um welchen Betrag es sich bei den Kursgebühren handelt (also Monatsbeitrag und Laufzeit oder Pauschalbetrag). Dann kann ich Ihnen die Kosten kalkulieren.
Viele Grüße
Alexander Dietrich