Sehr geehrter Ratsuchender,
Verbraucher können Maklerverträge, die wie vorliegend über das Internet abgeschlossen werden, innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Immobilienmakler sind verpflichtet, den Kunden über das Widerrufsrecht zu informieren. Soweit dies nicht getan wurde, beträgt die Widerrufsfrist ein Jahr.
Widerrufen Sie also den Online Malervertrag und fordern Sie das Portal zur Rückzahlung der bereits geleisteten Courtage auf. Ohnehin hat das Portal keinen Anspruch auf die Courtage, da das Grundstück tatsächlich nicht der Bschreibung im Katalog entspricht, die Maklercourtage ist also nicht verdient. Der Kaufvertrag über den Wald, der zwingend notariell abgeschlossen werden muss, müssen Sie selbstverständlich nicht mehr abschließen und schon gar nicht den Wald bezahlen. Es ist gut, dass Sie die Vollmacht noch nicht unterzeichnet hatten, dann wäre nämlich der notarielle Kaufvertrag bereits längst über den Wald abgeschlossen und die Sache wäre problematisch.
Mit freundlichen Gruß
RA Peter Dratwa