Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich anhand der vorliegenden Informationen wie folgt beantworten:
Gemäß § 13 Telemediengesetz hat der Anbieter eines Telemdiendienstes (ein solcher ist eine Online-Community) "den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten ... zu unterrichten ...".
Da bei einer Online-Community eine Nutzung in der Regel in eingeschränktem Umfang auch ohne entsprechende Registrierung möglich ist bzw. der Nutzungsvorgang bei enger Auslegung des Wortlauts des § 13 bereits mit dem Aufrufen der Website beginnt, sollte bereits auf der Startseite ein entsprechender Link vorhanden sein, der auf die Datenschutzerklärung verweist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz
Rechtsanwalt