Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Mitschnitt von Telefonaten ist rechtlich ohne Zustimmung nicht zulässig.
Ebenso ist das Fertigen von Fotos ohne Zustimmung auch nicht zulässig (AG Steinfurth)
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
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Tel: 04221-983945
Web: http://www.drseiter.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
ups, da fehlte noch ein Absatz - Sie haben nun die Möglichkeit, die Gegenseite zur Unterlassung aufzufordern und die Vernichtung der Fotos zu fordern Das selbe gilt für den Mitschnitt. gerne helfen wir diesbezüglich weiter.
Zu dem Block: Bist du Idiot? Können Sie Strafanzeige machen.
Wenn Sie nie eine Rechnung gesehen haben, fordern Sie diese an. Sollte dennoch ein Mahnbescheid Ihnen zugehen, legen Sie Einspruch ein - der andere teil muss den Zugang beweisen und beweisen, dass Sie in Verzug waren.