Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach deutschem Recht besitzt das Sorgerecht nur der Vater, die Mutter oder beide zusammen, aber nicht der Stiefvater.
Sie können jedoch die Vormundschaft übertragen.
Allerdings gilt, solange das Kind in Österreich lebt, das Recht am Wohnsitz des Kindes. Daher ist es unerheblich, wie das deutsche Recht das sehen würde.
Wenn Sie wollen, dass das Kind später bei Ihnen lebt, müssten Sie dies nach österreichischem Recht regeln, ggf. vor Gericht. Hält sich das Kind dann bereits dauerhaft in Deutschland auf, hätten Sie in Deutschland ohnehin das alleinige Sorgerecht.
Dem Kind die Entscheidung mit 12 zu überlassen würde hier in Deutschland nicht als zielführend angesehen werden.
Wenden Sie sich unbedingt an das Jugendamt und bitten um Aufnahme Ihres Falles.
Sobald Sie den Wechsel wünschen, wenden Sie sich unbedingt an einen deutschen Anwalt, wenn sich das Kind hier aufhält oder anderenfalls einen Kollegen in Österreich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen