Sehr geehrter Fragesteller,
Leider ist Ihrer Anfrage das genaue Vertragsverhältnis der Parteien nicht zu entnehmen.
Wenn Sie dies ergänzend mitteilen, kann ich Ihnen genauer Antworten.
Davon ausgehend, dass es sich um einen Niessbrauch handelt, ist dieses Recht mit dem Tode erloschen - § 1061 BGB
.
In diesem Fall ist das Grundstück zurück zu geben -§ 1055 BGB
.
Dabei sind die beweglichen Gegenstände zu entfernen.
Die Kosten hierfür hat C als Erbe zu tragen, ebenso muss er Ersatz für die Aufwendungen bis zur Rückgabe tragen.
Eine besondere Reinigung ist wohl nicht geschuldet, allerdings muss hier ein angemessener besenrein Zustand wohl hergestellt werden.
Im Fall der unterbliebenen Rückgabe muss B auf Herausgabe/Räumung klagen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Diese Antwort ist vom 27.03.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Stefan Steininger
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Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Herr Steininger,
Danke für Ihre schlüssigen Antworten. Ich bitte Sie um Angabe der Gesetzesartikeln folgender Aussagen:
- Dabei sind die beweglichen Gegenstände zu entfernen
- Die Kosten hierfür hat C als Erbe zu tragen, ebenso muss er Ersatz für die Aufwendungen bis zur Rückgabe tragen.
Was ist ein angemessener besenrein Zustand? Bitte konkretisieren Sie diese Aussage. Bitte um Angabe des Gesetzesarktikel oder dergleichen.
Besten Dank.
Freundliche Grüsse
Die Rückgabepflicht ergibt sich aus § 1055 BGB
, der Zustand mittelbar aus § 1036 II 2. HS.
Danach muss die Sache "ordnungsgemäß" bewirtschaftet werden.
Daher muss die Rückgabe einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entsprechen (Schulte-Nölke, Hk-BGB RN zu §1055 BGB
).
Darus folgt, dass keine nicht eingebrachten Gegenstände zu verbleiben haben und ein angemessener Zustand hinterlassen werden muss. Hierbei hat sich das "besenrein" ei Wohnungen eingebürgert, also einmal durchgefegt.
Wenn der Nieebraucher zur Rückgabe in einem Bbestimmten Zustand (s.o.) verpflichtet ist, muss er die Kosten dafür tragen, da genau dieses Ergebnis seine Aufgabe ist.