Sehr geehrte Ratsuchende,
warum auch immer Sie damals den Erbverzichtsvertrag gegen gezeichnet haben, ohne sogar eine Gegenleistung zu bekommen, erschließt sich mir nicht. Dieser wurde extra vom Gesetzgeber dem notariellen Beurkundungszwang unterworfen, damit derartige Rechtsgeschäfte nicht vorschnell vorgenommen werden. Auch ist es üblich, hierfür wenigstens eine Entschädigung zu zahlen, die sich am Pflichtteil ausrichtet. Auch das scheint bei Ihnen nicht gemacht worden zu sein.
Mit dem Todesfall sind Sie keine Erbin geworden. Die Begünstigen aus der Rentenversicherung sind die Erben und damit auch nicht Sie.
Soweit Ihr Mann später ansann, Sie für Arbeitserbringung zu entschädigen, wird er sich damals anders entschieden haben. Auf diese Leistung haben Sie heute keinen Rechtsanspruch. Auch diese Zahlungen werden Sie nicht erhalten.
Die notarielle weitere Urkunde wird ein Jurist so auslegen. Nach der eindeutigen Enterbung wohl im gleichen Termin vor dem Notar über den Erbverzicht, hat Ihr Mann das Erbe der späterern Kinder mit einem Vermächtnis / einer Auflage beschwert, indem Ihnen ein Teil dieser Zahlungen zugewandt werden sollten. Damit sind Sie nicht Erbe geworden, sondern nur Berechtigte gegen einen Nachlass. Nur, wenn diese Zahlungen nicht mehr bestehen wegen der Veräußerung, können Sie hieraus keinen Geldanspruch gegen die Erben herleiten. Sie sollten aus den Einkünften beteiligt werden, nicht jedoch die Kinder mit Zusatzbelastungen aus eigenem Vermögen / ererbtem Vermögen beschwert werden.
Zur Sicherheit können Sie sich mal beim Notar diese Urkunde anfordern und sich den dortigen Inhalt noch einmal anschauen. Darauf haben Sie einen Rechtsanspruch, den der Notar Ihnen wohl aber auch gewähren wird.
Der Erbverzicht wird zu Lebzeiten vorgenommen, die Erbausschlagung nach dem Tode. Sie sind so oder so nicht in einer Rechtsposition, mit welcher Sie heute nach meiner Einschätzung noch an Nachlasswerte oder sonstige Zahlungen kommen.
Ich bedauere Ihnen keine andere Mitteilung gemacht zu haben. Aber heute ist doch eigentlich nur eingetreten, was Sie immer gewusst haben und worauf Sie sich auch freiwillig zu gemeinsamen Zeiten eingelassen haben.
Mit bedauernden Grüssen
Fricke
RA