Nötigung durch Zulassungsstelle
22.01.2021 10:04
| Preis:
37,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Brigitte Draudt
Herr W wird seit mehr als 7 Jahren in seinem Landkreis und der weiteren Umgebung gemobbt, vor allem von Behörden und deren Ökosystem, weil er durch seine Arbeit gut im sichtbar ist. Bei der Polizei wurden Falschnachrichten über ihn erfunden und per Bericht an seine Zulassungsstelle gemeldet, was die Behördenmitarbeiter ohne weitere Ermittlung als Wahrheit werteten.
Man behauptete zuerst, dass er unter paranoider Schizophrenie litte ohne irgendeinen medizinischen Beweis dafür zu haben. Zusätzlich wurden ihm kleinere Missetaten wie „jemandem über den Fuß gefahren" unterstellt und eine Reihe von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. In allen Fällen gab es Einstellungsbescheide seitens der Staatsanwaltschaften, welche wegen IT-Versagens aber nicht an die Zulassungsstelle gegangen sind, weshalb diese stur auf den Vorwürfen beharrt. Lediglich die paranoide Schizophrenie ist wahr, aber seit vielen Jahren ausgeheilt.
Nun hat er zwar keinen Verfolgungswahn mehr, aber die Zulassungsstelle verfolgt ihn jetzt echt, durch vierteljährige Überwachung und Androhung von ärztliche Gutachten. Er muss dem Folge leisten, um den Führerschein zu behalten. Das ist seiner Gesundheit aber bestimmt nicht zuträglich. Die Zulassungsstelle beruft sich auf §11 FEV mit Anlage 4, Punkt 7.6. Die gemäß §11 behaupteten Tatsachen hat es aber nie gegeben, weil sie bei der Polizei erfunden wurden.
Die Zulassungsstelle hat nun ein Gutachten angeordnet und behauptet, das wäre nicht anfechtbar. Auf seine vielen Eingaben wegen der Unwahrheiten haben sie nicht reagiert, als wäre er unmündig. Von Beweislast oder Amtsermittlung halten sie nichts, so dass einmal aufgestellte Lügen in deren Akten bestehen bleiben.
Wie kann Herr W diese Nötigung unterbinden (lassen)?