Sehr geehrter Fragesteller,
da der Vermieter die Mietkaution nach Ihren Angaben tatsächlich nicht erhalten hat, kann er diese auch nach der Kündigung des Mietverhältnisses noch einklagen. Voraussetzung ist allerdings, dass noch Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen oder zu erwarten sind, die mit der Mietkaution gesichert werden müssen.
Weshalb der Vermieter etwas zurückzahlen möchte, ist mir nicht verständlich. Dazu müssten sämtliche gegenseitigen Forderungen überprüft und abgerechnet werden, was nur mittels der gesamten Unterlagen und vollständigen Angaben zum Mietverhältnis möglich ist.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 21.08.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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21.08.2007
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20:25
Antwort
vonRechtsanwalt Guido Matthes
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