Sehr geehrter Fragetseller,
leider kann ich aus Ihrer Beschreibung nicht entnehmen, ob Sie einen Anspruch auf die Pauschlentschädigung nach der EG-Verordnung haben. Dies setzt eine Verspätung von gewisser Dauer voraus und gewährt PRO PERSON etwa folgende Staffelung: 250 € bei einer über 2-stündigen Verspätung (Strecke bis 1500 km) 400 € bei einer über 3-stündigen Verspätung (Strecke bis 3500 km) 600 € bei einer über 4-stündigen Verspätung vom Ersatzflug (Strecke über 3500 km)
DIese Leistung muss die Fluggesellschaft aber nicht zahlen, wenn höhere Umstände für die Umelitung vorlagen(zB.Wetter)
Allerdings hat der Reiseveranstalter auch in diesem Fall für einen zeitnahen Rücktransport zu sorgen; und zwar unabhängig vom Verschulden, also auch bei höheren Umständen wie wetterbedingter Umleitung.
Kurz gesagt: Sie können die Kosten für das Taxi zu recht verlangen, vor allem, wenn Sie belegen können, dass Sie alle Alternativen geprüft haben, es aber keine andere, günstigere Möglichkeit gegeben hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen