Sehr geehrter Ratsuchender,
die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist macht die Kündigung nicht per se unwirksam; sie wird vielmehr zum richtigen Enddatum wirksam.
Die Bank muss sich aber so behandeln lassen, als wäre die Kündigungsfrist eingehalten worden. Das heißt z. B., dass man Ihnen weder Verzugszinsen für die Zeit vor Ablauf der Kündigungsfrist berechnen darf, noch Mahnkosten für eine Mahnung aus der Zeit vor Ablauf.
Erfragen Sie bei der Bank den aktuell offenen Saldo, wenn Ihnen dieser nicht bekannt ist und bezahlen Sie dann den entsprechenden Betrag. Eine Überweisung auf Ihr ehemaliges Konto wird wahrscheinlich nicht mehr möglich sein. Die Bank möge Ihnen mitteilen, auf welches Konto Sie Zahlung leisten sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt