Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhalts und Ihres Einsatzes wie folgt.
Die Anordnung einer MPU ist nach der Lage der Dinge eher unwahrscheinlich bis ausgeschlossen. Eine solche käme dann in Frage, wenn man Ihnen fehlendes Trennungsvermögen zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und dem Führen eines Kfz (sprich: Fahren unter "Strom") festgestellt hätte.
Wenn man Ihnen lediglich Besitz vorwirft, wäre allenfalls ein ärztliches Gutachten zur Abklärung der Konsumform zulässig. Aufgrund der Tatsache, dass Sie selber jedoch keine Betäubungsmittel mit sich geführt haben, wäre auch dies eine grenzwertige Entscheidung.
Insgesamt sollten Sie also wieder ruhig schlafen können. Es kann jedoch sein, dass zumindest bis zur strafrechtlichen Klärung der Angelegenheit das Verfahren zur Erteilung der Fahrerlaubnis "auf Eis gelegt" wird.
Ich hoffe Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehe gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion für Ergänzungen sowie ggf. für eine weitergehende Interessenwahrnehmung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt