Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn im Außenbereich zwischen zwei schon bebauten Grundstücken ein weiterer Neubau entstehen soll, wird dieses die Gefahr der Verfestigung/Entstehung einer Splittersiedlung nach sich ziehen.
Das ist auch dann gegeben, wenn Ihr Projekt dann die Gefahr mit sich bringt, eine Art Vorbildfunktion für weitere Bauvorhaben in der Nähe zu stellen.
Und die Zielsetzung des § 35 (3) BauGB
ist es nun einmal, so eine Siedlungsstruktur und Zersiedlung des Außenbereichs entgegen dem Flächennutzungsplan zu verhindern.
Daher befürchte ich nach Ihrer derzeitigen Sachverhaltsdarstellung, dass hier öffentliche Belange entgegenstehen werden.
Möglich für Sie wäre eine offizielle Bauvoranfrage.
Wird diese (vermutlich) abschlägig entschieden, müssten Sie dann dagegen Rechtsmittel einlegen. In einigen Ländern ist das Widerspruchsverfahren noch vorgeschaltet, in anderen Ländern wird dann gleich der Klageweg eröffnet.
Es müsste dann gerichtlich geklärt werden, ob Belange entgegenstehen oder nicht, wobei das einige Zeit dauern wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
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