Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
In allgemeinen Wohngebieten können ausnahmsweise unter anderem sonstige nicht störende Gewerbebetriebe und Tankstellen genehmigt werden (§ 4 Abs. 3 BauNVO
), vorwiegend haben sie jedoch dem Wohnen zu dienen. Ob in Ihrem Fall der Bauvoranfrage entsprochen werden kann, hängt von den ganz konkreten Umständen des Einzelfalles ab. Wie das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 18.08.1998 (Az.: 4 B 82/98
) entschieden hat, lässt sich diese Frage nicht allgemein bejahen oder verneinen. Für Ihren Fall lässt sich aus der Ferne daher keine definitive Beurteilung abgeben. Eine Kfz-Werkstatt in der von Ihnen beschriebenen Form ist in einem allgemeinen Wohngebiet jedenfalls nicht von vornherein zulässig oder unzulässig.
Maßstäbe, die für die Beurteilung relevant sein werden, dürften insbesondere sein die Auswirkungen der geplanten Kfz-Werkstatt auf die Umwelt - sind die Anlagen insoweit eigentlich geeignet, ist z.B. ein Ölabscheider vorhanden? - , die zu erwartenden Lärm- und Geruchsimmissionen, die sonstige bauliche Prägung in der Siedlung - wenn viele Gewerbebetriebe vorhanden sind, ist es wahrscheinlich, dass die Baubehörde dem Antrag aufgeschlossen gegenüberstehen wird, ist jedoch fast nur Wohnbebauung vorhanden, dürfte die Baubehörde den Antrag eher ablehnen - und sicher auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Nutzungsform sowie der persönliche Eindruck, den Ihr Nachbar bei der Baubehörde hinterlässt.
Ihnen bleibt zum jetzigen Zeitpunkt nur, den Fortgang der Angelegenheit aufmerksam zu beobachten. Sollten Sie mit einer Kfz-Werkstatt in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft nicht einverstanden sein, dann zeigen Sie bitte der zuständigen Baubehörde dies an und teilen Sie mit, dass Sie in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden gehalten werden möchten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen für´s erste weiterhelfen, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
Diese Antwort ist vom 11.06.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Vielen Dank für Ihre Antwort,
bei allem könnte,dürfte und vielleicht, können Sie mir einen Fall nennen, indem die Neuansiedlung einer KFZ-Werkstatt in einem allg.Wohngebiet erlaubt und auf dem Klageweg bestätigt wurde?
Vielen Dank
R.Krause
Sehr geehrter Fragesteller,
es gibt diverse Urteile, in denen die Einrichtung einer KFZ-Werkstatt in einem allgemeinen Wohngebiet für zulässig gehalten wurde, es gibt aber auch zahlreiche Urteile, in denen eine solche Werkstatt untersagt wurde. Es bringt nichts, wenn ich Ihnen einen Beispielsfall nenne, weil die Umstände in Ihrem Fall mit großer Wahrscheinlichkeit ganz anders sein können und der Beispielsfall folglich keinerlei Aussagekraft für Ihren Fall hätte. Ich möchte Ihnen sehr empfehlen, einen baurechtlich versierten Anwalt vor Ort aufzusuchen, dem Sie Ihre Situation eingehend beschreiben können und der sich dann auf die Suche nach vergleichbaren Fällen, die von einem Gericht entschieden wurden, machen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)