Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Können die Nachbarn uns z.B. wegen Umwelt- oder Grundwasserverschmutzung anklagen?
Nein. Das Bauunternehmen ist nicht Ihr Erfüllungsgehilfe. Es handelte selbständig. Sie können dafür nicht haftbar gemacht werden. Die Nachbarn können eventuell das Unternehmen aufgrund des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter in Anspruch nehmen. Das ist dann aber nicht mehr Ihre Sache.
Können wir den Tiefbauer/Bauunternehmer verklagen?
Ja, wenn Sie einen Schaden hatten. Das Unternehmen schuldet gem. § 633 BGB
einen Erfolg. Das hat es nicht gehabt. Vielmehr war das Werk mangelhaft. Somit können Sie Schadensersatz gem. §§ 634 Nr. 4
, 280 BGB
verlangen, wenn ein Schaden tatsächlich entstanden ist. Sie sprachen aber davon, dass das Abwasser von sich alleine seinen Weg fand, so dass ich vermute, dass es keinen Schaden gab.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage ermöglicht zu haben. Diese Beratung kann nicht eine mündliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
MIt freundlichen Grüßen
Edin Koca
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 22.12.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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