Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sie sollten die Vaterschaftsanfechtungsklage erheben. Wenn Sie bisher geglaubt haben, der Vater zu sein und erst jetzt durch den Test davon erfahren haben, dass Sie es nicht sind, beginnt die Frist für die Vaterschaftsanfechtung erst mit der Kenntnis vom Testergebnis zu laufen.
Mit dieser Vorgehensweise können Sie zumindest dafür sorgen, dass Sie in Zukunft nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sind. Außerdem entfällt auch die erbrechtliche Bindung zwischen Ihnen und dem Kind.
Regressansprüche gegen die Mutter sind schwierig durchzusetzen und scheitern häufig darüber hinaus an der fehlenden Leistungsfähigkeit der Mutter. Erfolgversprechender ist der sogenannte Scheinvaterregress. Damit können Sie ggf. Ansprüche gegen den leiblichen Vater durchsetzen. Erforderlich ist aber, dass dessen Vaterschaft anerkennt oder festgestellt wird. Und auch hier ist die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit erforderlich.
Sie sollten die Vaterschaft anfechten, in Erfahrung bringen, wer als Vater in Betracht kommt und dann ggf. die weiteren Schritte einleiten, um zu verhindern, dass eventuell durchsetzbare Ansprüche verjähren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-