Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die von Ihnen gestellte Frage hinsichtlich des Hinzuverdienstes bei dem Bezug einer Unfallrente nach dem § 56 Sozialgesetzbuch (SGB) VII ist eindeutig zu beantworten. Die Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden generell einkommensunabhängig gezahlt. Auch die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit würde der Gewährung der vollen Unfallrente nicht im Wege stehen. Sie können somit unproblematisch 450 € neben Ihrer Alterente und Unfallrente hinzuverdienen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen