Sehr geehrter Fragensteller,
um es kurz zu machen, Sie sind in Schwierigkeiten!
Indem Sie bereits unter falschen Namen wegen Ihrer negativen Schufa Leistungen bestellt haben, liegt bereits dem Grunde nach ein Eingehungsbetrug vor. Dass wäre aber nur halb so schlimm, wenn es nicht zu Zahlungsrückständen gekommen ist.
Früher oder später wird der Gerichtsvollzieher es bemerken, dass er Herrn EM gar nicht existiert, aber ein Herr MM. Durch eine Einwohnermeldeamtsanfrage, wird sich zudem klären lassen, dass ein Herr EM dort nie gewohnt hat. Diese Information wird der GV an den Gläubiger wieter leiten. Der wird dann prüfen, von wem bisher Leistungen bezhalt wurden. Falls diese nicht von Herrn EM bezahlt wurden, liegt es bereits auf der Hand, dass hier irgendwas nicht stimmt. Es wird dann sehr schnell der Bogen von Herrn EM auf Herrn MM gezogen werden können. Spätestens dann wird der Gläubiger Strafanzeige stellen. Der Gerichtsvollzieher wird das wohl nicht tun, es sei denn das ganze wird einfach zu suspekt.
Ich rate dringend, die Forderung des Gläubigers zu bezahlen, damit der Vollstreckungsauftrag beendet wird, ggf. können Sie Raten bezahlen. Sie sollten es jdeoch nicht weiter auf eine Zwangsvollstreckung ankommen lassen.
Handeln Sie bitte schnell.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Glahn, Rechtsanwältin