Sehr geehrte Ratsuchende,
sofern die Kindesmutter zustimmt, sollten Sie beim Standesamt nachfragen, welche Unterlagen benötigt werden; dieses wird teilweise unterschiedlich gehandhabt (notarielle Beurkundung oder Beglaubigung durch Standesbeamten).
Wenn die Mutter nicht zustimmt, ist die Namensänderung schwierig. Zwar kann die fehlende Zustimmung durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden, aber dazu müsste ein wichtiger Grund vorliegt (BVerwG, Urteil vom 13.12.1995; Az: 6 C 13/94
) und die Namensänderung müsste dem Kindeswohl förderlich sein.
Nur, das die Mutter sich nicht daraum kümmert, reicht dabei nicht aus.
Daher sollte hier unbedingt versucht werden, die Zustimmung der Kindesmutter einzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Diese Antwort ist vom 25.02.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Herr Bohle,
die Situation ist jetzt wie folgt:
Es fand ein Gespräch beim Jugendamt zwischen uns 3 Erwachsenen statt, bei der auch erneut die Namensänderung zur Sprache kam, der die Mutter jetzt auf jeden Fall freiwillig zustimmt.
Wir haben vorher mit verschiedenen Standesbeamten und Angestellten der Namensänderungsbehörde der Kreisverwaltung gesprochen und jeder war anderer Meinung.
Die Standesbeamtin unserer Stadtverwaltung sagte, die Eltern sollen mit ihrer Geburtsurkunde und der des Kindes zum hiesigen Standesamt kommen, dort würde der Name problemlos geändert werden.
Der Standesbeamte der Kreisverwaltung meinte, eine Namensänderung sei so gar nicht mehr möglich, da ein GSR bestehe, die Möglichkeit sei nur innerhalb der ersten 3 Monate nach der Geburt des Sohnes möglich gewesen. So bestehe nur noch die Möglichkeit einer Einbenennung durch eine Heirat zwischen mir und meinem LG möglich, was im Übrigen noch nicht ansteht.
Die Mitarbeiterin der Namensänderungsbehörde sagte, wir müssen zu ihr auf die Kreisverwaltung kommen, dort gäbe es Anträge, die ausgefüllt und dann geprüft werden.
Was stimmt denn nun und an wen müssen wir uns wenden? Wie gesagt, auch die Mutter steht dieser Änderung positiv gegenüber.
Vielen Dank und erneut mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Ratsuchende,
die dreimonatige Ausschlussfrist gibt es so nicht, so dass diese Auskunft falsch ist.
Sie sollten nun mit der Geburtsurkunde und der Einwilligungserklärung zur Stadesbeamtin der Stadtverwaltung gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle