Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage. Diese kann ich auf der Grundlage Ihrer Schilderungen wie folgt beantworten:
1.
Durch die Heirat Ihrer Mutter mit Herrn F. nahm Ihre Mutter den Namen Ihres Stiefvaters F. als Ehenamen an. Da Sie zum damaligen Zeitpunkt erst 3 Jahre alt waren und Eltern und Kinder grundsätzlich den gleichen Namen tragen sollen, erhielte Sie zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls den Namen F, § 1617c BGB
.
2.
Eine Änderung Ihres Namens ist nunmehr nur noch auf dem öffentlich-rechtlichen Wege möglich. Hierfür müssen Sie bei der Verwaltung (zuständig dürfte hier vermutlich das Standesamt sein) einen entsprechenden Antrag auf Namensänderung stellen.
Ein solche Namensänderung ist jedoch nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies könnte z.B. sein,
- bei Namen, die den Inhaber des Namens lächerlich machen oder obszön sind
- bei Namen, die zu Verwechslungsgefahr führen können
- bei Namen, die sehr lang oder umständlich sind
Da vorliegend nicht bekannt ist, aus welchen Gründen Sie Ihren Namen ändern möchten, kann leider nicht abschließend beurteilt werden, ob in Ihrem Fall eine Namensänderung möglich wäre. Ich empfehle Ihnen, sich mit der für SIe zuständigen Verwaltungsbehörde in Verbindung zu setzen und dort das Gespräch zu suchen.
Bitte beachten Sie, dass für die Änderung des Namens Verwaltungsgebühren erhoben werden, die in der Regel im hohen dreistelligen Bereich bis hin zum vierstelligen Bereich liegen.
3.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Antwort Ihnen nur einen ersten Überblick geben kann. Eine abschließende Prüfung setzt stets die Kenntnis des gesamten Sachverhaltes voraus.
Ich hoffe, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und stehe gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion weiter zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian A. Müller, Rechtsanwalt
Dr. Seither, Rechtsanwaltskanzlei
Diese Antwort ist vom 06.03.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Maximilian A. Müller
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Web: http://www.seither.info
E-Mail:
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Sehr geehrter Herr RA Müller,
vielen Dank für Ihren support. Mein Antrag auf Namensänderung ist durch. Gebühr 511 €.
Meine Frage :
Erscheint mein alter Name in meinem neuen Ausweis, bzw. kann ich im Vorfeld der Beantragung eine solche Erscheinung unterbinden ?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
herzlichen Glückwunsch zur erfolgten Namensänderung. Es freut mich, dass Sie Ihr Ziel erreichen konnten.
Durch die Namensänderung haben Sie Ihren offiziellen Namen nun abgeändert. Nur dieser dürfte daher meines Erachtens auch in Ihrem neuen Pass erscheinen. Sie sollten bei der Beantragung auf die erfolgte Namensänderung hinweisen und gegebenenfalls die erhaltenen Unterlagen vorlegen.
Sollten SIch wider Erwarten Probleme auftun, können Sie sich gerne mit mir unter Mueller@seither.info in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian A. Müller, Rechtanwalt