Sehr geehrte Ratsuchende,
die Namensänderung wäre nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig und demgemäß ein Antrag erfolgreich.
Hier müssten dann gewichtige Unzuträglichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens zu beseitigen sein, was z.B. bei anstößigen oder lächerlichen Namen der Fall wäre. Dieses kann ich derzeit aber nicht erkennen.
Der bloße Wunsch, einen anderen Namen führen zu wollen, ist kein wichtiger Grund.
Es müsste dann schon genauer beschrieben werden können, WARUM der Familienname Ihnen nun soviel bedeutet und der derzeitige Name nicht weiter hinnehmbar ist.
Derzeit, und mangels weitergehender Informationen, kann ich Ihnen also wenig Hoffnung machen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle