Sehr geehrte Ratsuchende,
das Recht zur Namensänderung ergibt sich im wesentlichen aus § 3 Namerechtsänderungsgesetz (NÄG; über unsere homepage einzusehen).
Danach werden Sie zur Zeit keine Möglichkeit haben, den Namen des Kindes zu ändern, ohne die Einwilligung des Kindesvaters, die ja nicht besteht.
Die von Ihnen angesprochenen Probleme sind bekannt, wobei die Rechtsprechung dazu allerdings die Änderung in fast allen Fällen verwehrt.
Sofern Sie bedenken hinsichtlich der Verschiedenheit zu (künftigen) Kindern haben, stellte sich die Rechtsprechung auf den Standpunkt, dass solche "Unannehmlichkeiten" nuraltersbedingt und daher auch nur vorübergehend sein sollen. Auch ist die Rechtsprechung der Auffassung, das Kinder nicht völlig konfliktfrei aufwachsen können und mit den Scheidungsfolgen zu leben hätten. Auch seien Hänseleien bezüglich des Nachmanens hinzunhemen.
Diese Entscheidungen sind vom BVerwG:<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20C%2018/01" target="_blank" class="djo_link" title="BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 18.01: Änderung des Familiennamens; Namensänderung; wichtiger Grund; "...">6 C 18/01</a> und 6C 10/01 (nachzulesen über die Homepage des Bundesverwaltungsgerichtes) sogetroffen worden; über die Unsinnigkeit braucht man nicht zu diskutieren, sie sind derzeit verbindlich.
Sofern der Kindesvater also nicht zustimmt, gibt es keine Möglichkeit, ES SEIN DENN, der Nachnahme hätte einen ehrverletzenden oder gar beleidigenen Inhalt, wovon nach Ihrer Darstellung aber nicht auszugehen ist; Sie können mir den Namen aber gerne auch noch bekannt mchen (ABER BITTE NICHT ÜBER DIESES FORUM, UM DIE IDENTITÄT NICHT ÖFFENTLICH ZU MACHEN) damit ich eventuell noch einmal dieses prüfen kann.
Die andere Möglichkeit wäre, dass Ihr Zukünftiger das Kind ev. adoptiert. Auch dafür brauchen Sie aber die Zustimmung des Erzeugers, die aber meistens schneller erteilt wird, da dann die Unterhaltspflicht entfällt.
Ich bedauere, Ihnen keine bessere Auskünfte erteilen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Diese Antwort ist vom 11.04.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Vielen Dank für Ihre Antwort.
Eine Möglichkeit zu Adoption gibt es nicht, nach mehrmaligen Nachfragen bei Kindesvater genehmigt er es nicht.
Würde den die Möglichkeit bestehen, nach der Heirat dem Kind einen Doppelnamen (jetziger Name - neuer Name oder umgekehrt)zu geben? Damit wäre der Kindesvater einverstanden. Wie ist hier die Rechtslage?
Vielen Dank im voraus.
Das wäre grundsätzlich möglich. Sie sollten sich die Einverständniserklärung des Erzeugers schriftlich geben lassen und dann NACH Heirat einen entsprechenden Antrag stellen.