Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie sollten auf jeden Fall weiterhin das Lärmprotokoll führen.
Allerdings kann ich Ihnen auch nur dazu raten den Vermieter zur Beseitigung aufzufordern und so lange auch die Miete zumindest unter Vorbehalt zu zahlen. Das ist einfach das einzige Druckmittel, was Ihnen zur Verfügung steht.
In Ihrem Fall könnte es möglich sein, dass Sie einen Anspruch darauf haben, dass die Trittschalldämmung ausgetauscht wird, wenn diese in der aktuellen Variante nicht dem entspricht was zum Zeitpunkt der Sanierung erforderlich gewesen wäre.
Allerdings erlaube ich mir den Hinweis, dass natürlich der Nachbar grundsätzlich auch nachts durch die Wohnung kaufen und nachts telefonieren darf. Man müsste als wirklich durch das Lärmprotokoll und die Art der Störung nachweisen, dass man besonders stark tangiert ist durch das Verhalten.
Die Grenzwerte für eine Lärmbelästigung sind in Ihrem Fall auch gerade so erreicht, das könnte ebenfalls verhindern, dass Sie sich erfolgreich zur Wehr setzen können.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Soweit habe ich mir das auch schon gedacht. Die Grenzen sind hier recht weitgehend gehalten - doch ein ständiges hin- und herlaufen mitten in der Nacht muss ja nicht unbedingt sein, zumal der Obermieter weiß, dass es uns stört. Aber das Opfer hat es oftmals schwieriger las der Täter.
Nun unsere Nachfrage:
Wo genau liegen die Grenzwerte für eine Lärmbelästigung im Falle der Nachtruhe (22:00 - 06:00 Uhr)?
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne nehme ich noch ergänzend Stellung:
Es dürfen maximal 35 bis 45 Dezibel sein. Allerdings ist eine normale Nutzung der Wohnung immer erlaubt. Also telefonieren oder Duschen ist nicht verboten, nur weil es nach 22 Uhr ist.
Deshalb kommt es in Ihrem Fall vor allem darauf an, ob dem Vermieter ein Umbau zuzumuten ist.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-