Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung Ihrer Angaben wie folgt:
In § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung ist geregelt: „Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden" dürfen auf die Mietergemeinschaft umgelegt werden. In den Nebenkosten darf die Gebäudeversicherung also angesetzt werden; sie gehört damit zu den sogenannten umlagefähigen Kosten.
Eine Anpassung dieser Kosten darf der Vermieter gem. § 560 IV BGB
auch für die Zukunft vornehmen.
In Ihrem Fall war also die Abrechnung rechtens.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Viele Grüße!
Diese Antwort ist vom 29.05.2020 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, aber ich möchte gern wissen ob die 90 % in der Betriebskostenabrechnung wirklich in der Höhe von 90 % rechtens sind. 90 % erscheint mir sehr viel - zu viel.
Gibt es keine maximale Grenze?
Sehr geehrte Fragestellerin,
ob auch eine Steigerung von 90% rechtens war, läßt sich nicht ohne weitere Recherchen beantworten. Eine starre Grenze schreibt das Gesetz nicht vor.
Nach § 560 V BGB
ist bei Veränderungen von Betriebskosten der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.
Gab es einen Schadensfall, gehe ich davon aus, dass die Versicherung erhöht werden durfte und die Weiterleitung der Kosten auch wirtschaftlich angemessen war.
Selbiges würde auch für eine Prämiensteigerung wegen einer Verbesserung des Gebäudes gelten.
Wenn Sie aber sicher gehen wollen, schreiben Sie den Vermieter an und verlangen die Mitteilung und genaue Aufschlüsselung dieser Kosten. Fragen Sie, warum der Vermieter hier glaubt, die Wirtschaftlichkeit sei noch gegeben.
Unter Umständen war die Neueinstufung der Versicherung zu hoch, dann können Sie der Abrechnung widersprechen, weil der Vermieter dann seine Pflicht, wirtschaftlich zu geschäften, verletzt hätte.
Ich hoffe, Ihnen jetzt einen klareren Eindruck verschafft zu haben.
Viele Grüße!