Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
Der Wertminderungsanspruch setzt voraus, dass eine Wertminderung in der beanspruchten Höhe überhaupt vorliegt. Wenn bei Rückgabe des Fahrzeuges eine Begutachtung stattgefunden hat und die Folge war, dass Sie eine Zahlung in Höhe von 1.000,- EUR an die BMW Bank gezahlt haben, dann ist es nicht nachvollziehbar weshalb nun noch weitere Forderungen an Sie gestellt werden. Das Prozedere bei der Rückgabe des Fahrzeuges ist vertraglich geregelt. Wenn die Regelung – wie zu vermuten - dergestalt ist, dass bei Rückgabe des Fahrzeuges eine Begutachtung stattfindet und eine Wertminderung dann (verbindlich) festgestellt wird, dürfte jedenfalls in der Entgegennahme der Zahlung der Wertminderung durch den Leasinggeber das konkludente Anerkenntnis liegen, dass weitere Forderungen nicht gegeben sind und daher auch nicht erhoben werden. Der Vertrag ist mit Zahlung der Wertminderung dann abschließend erledigt. Auch wenn aus einem früheren Unfall eine Zahlungspflicht gegeben sein sollte, so muss dies bei Nichtzahlung (oder nicht nachzuweisender Zahlung an einen nun insolventen Händler) spätestens in diesem Moment geltend gemacht werden.
Des Weiteren ist folgendes zu beachten: die Forderung auf Zahlung der Wertminderung ergibt sich aus dem Leasingvertrag. Gläubiger des Anspruchs auf Zahlung einer Wertminderung ist der Leasinggeber. Daher ist zunächst zu prüfen, ob der jetzige Vertragshändler überhaupt Inhaber der Forderung ist. Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung erfolgte die Rückgabe unter Zahlung an die BMW Bank bei der es sich um die Leasinggeberin handeln müsste. Somit ist schon nicht ersichtlich, weshalb nun ein Vertragshändler entsprechende Forderungen geltend macht. Sie sollten dem Anspruch dieses Händlers gegenüber einwenden, dass der Leasingvertrag ordnungsgemäß beendet worden ist und etwaige Wertminderungen mit Zahlungen an die BMW Bank erledigt worden sind.
Werter Herr Meivogel,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Was wäre jetzt am besten für eine weitere Handlung? Ich habe bereits auf die Schreiben des Autohauses reagiert und mitgeteilt, dass ich nicht zahlen werde.
Diese möchten immer Nachweise, dass ich die Wertminderung, die aus 2008 offen ist, an das damalige Autohaus und nicht wie von BMW mitgeteilt an die BMW-Bank gezahlt habe. Da ich das nicht fundiert mit einem Beleg über diese Höhe nachweisen kann, sind mit die Hände gebunden. Ich habe auf Rückruf der GF mitgeteilt, dass ich nur noch mit meiner damaligen Vertragspartnerin, der BMW-Bank sprechen werde - ähnlich Ihren Schilderungen angeraten.
Wie soll das Anschreiben an die BMW-Bank bestenfalls formuliert werden?
A) ich habe gezahlt & hab "keinen richtigen" Nachweis - bitte wende Sie sich an die alten Betreiber od.
B) ich berufe mich auf die bereits abgeschlossene Fahrzeugrücknahme (im Dez. 2010) laut Vertrag und geh nicht wirklich auf die geleistete Zahlung an das damalige (jetzt insolvente) Autohaus ein. Nach dem Motto, dass es jetzt zu spät ist und mit der Abschlussrechnung der kleineren Schäde, Mehr-KM usw.. über 1000 € das Anerkenntnis der Bank damit gegeben wurde und keine Forderung gegen mich im Raum stehen?
vielen Dank für Ihre Hilfe....
Sehr geehrter Fragesteller,
ich würde zunächst vortragen, dass es keine Ansprüche mehr gibt, da die Rücknahme abschliessend erfolgt ist.
Darüber hinaus würde ich die Aktiv-Legitimation in Frage stellen.