Sehr geehrter Fragesteller,
die Vorlage ist ebenso mißverständlich wie Ihr Wunsch nach arbeitnehmerfeindlichen Antworten.
1. Sie befinden sich lt. dem von Ihnen zitierten Vertragspassus in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, das nicht automatisch endet.
2. Diese Frage kann aufgrund der mißverständlichen Formulierung der Vereinbarung nicht eindeutig beantwortet werden und ist abhängig davon, was beide Vertragsparteien wollen und vereinbaren. Bei unklarer Formulierung wird im Streitfall das Arbeitsgericht durch Auslegung des Arbeitsvertrages und der Zusatzvereinbarung ermitteln, was tatsächlich vereinbart wurde.
Einen solchen Streit solchen Sie von vornherein vermeiden.
Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber eindeutig ob er lediglich die Probezeit verlängern will (sie befänden sich dann weiterhin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis) oder ob er tatsächlich das Arbeitsverhältnis nachträglich befristen will (in diesem Fall endet das Arbeitsverhältnis durch Zeitablauf ohne Kündigung, sofern die Befristung gesetzlich zulässig war - was ebenfalls gerichtlich überprüft werden kann.
3. Beide möglichen Vereinbarungen können wirksam sein, s.a.4.
4. Auch unbefristete Verträge können nachträglich befristet werden, sofern dies entweder durch eine (Änderungs-)Kündigung erfolgt oder einvernehmlich.
Ergänzend: sofern für den Betrieb das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet (mehr als 10 Arbeitnehmer) gilt dies nach Ablauf von sechs Monaten - auch bei Verlängerung der Probezeit. Eine Kündigung kann also nur mit Begründung erfolgen.
Mit freundlichem Gruss
Lausch
- Rechtsanwältin -