Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie können aber nicht einseitig einen Vertrag nachträglich aufsetzen, ich hoffe, das ist soweit klar.
Es muss ein Vertrag zusammen mit der Exfreundin aufgesetzt werden, da beide Unterschriften erforderlich sind.
Zeugen benötigen Sie nicht, lediglich wenn der mündliche Vertrag streitig ist, die Exfreundin die Unterschrift verweigert und es zum Streit kommt – dann wären Zeugen besser.
Sie können entweder einen Darlehensvertrag aufsetzen, in welchem die entsprechenden Punkte geregelt sind, wie z.B. Vertragsparteien, Darlehenssumme, Zinsen, Rückzahlungsvereinbarung, Kündigung, etc.
Im Rahmen dieser Erstberatung kann ich Ihnen leider keinen Vertrag aufsetzen. Aber Sie können mich gern kontaktieren und separat beauftragen. Dann kann ich Ihnen einen solchen Vertrag aufsetzen.
Andererseits können Sie auch eine Schuldvereinbarung aufsetzen, in welcher sich die Exfreundin verpflichtet, den Betrag zu schulden.
Im Rahmen dieser Erstberatung kann ich Ihnen leider keine solche Vereinbarung aufsetzen. Aber Sie können mich gern kontaktieren und separat beauftragen. Dann kann ich Ihnen eine solche Vereinbarung aufsetzen.
Sollten sie nicht zahlen, müssen Sie das Darlehen kündigen und damit den Rückzahlungsanspruch auslösen.
Dann fordern Sie sie unter Fristsetzung von maximal 14 Tagen auf, zu zahlen.
Anderenfalls können Sie gerichtlich vorgehen.
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Vielen Dank für ihre schnelle Auskunft!
Mir ist klar das ich meine Exfreundin mit an Tisch setzen muß und ihre Unterschrift brauche.
Sie hat gemeint wenn ihre Scheidung durch ist hat sie Geld und ich bekomme es wieder! Und wenn sie nun zum Mann zurückgeht!?
Deshalb möchte ich mich absichern.
Ja, was ist denn der Unterschied von eine Darlehensvertrag und einer Schuldvereinbarung?
Mir ist halt wichtig das es gerichtlich verwertbar ist!
Vielen Dank !
Gruß
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Wenn sie zurückgeht, ist das Geld auch nicht weg, es wird nur schwieriger, den Kredit zu beweisen.
Ein Darlehensvertrag regelt das Darlehen an sich und die Konditionen.
Eine Schuldvereinbarung besagt nur, dass der Schuldner dem Gläubiger einen Betrag X schuldet ohne auf Weiteres einzugehen.
Daher ist es egal, welches Dokument man aufsetzt und der Freundin zur Unterschrift vorlegt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt