Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang Sie Erbin ihres verstorbenen Mannes geworden sind.
Das hängt unter anderem davon ab, ob ein Testament vorhanden ist, und welche Verwandten da sind, insbesondere ob es Verwandte „erster Ordnung" (Abkömmlinge des Verstorbenen) oder „zweiter Ordnung" (Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen) gibt.
Wenn ich Ihre Schilderung richtig verstanden habe, ist die Mutter Ihres mannes bereits vor vielen Jahren gestorben, so dass die Lebensversicherungssumme bereits an Ihren verstorbenen Mann ausgezahlt wurde.
Damit gehörte sie zu seinem Vermögen, das zum Zeitpunkt seines Todes auf die Erben übergegangen ist.
Entsprechend der Quote Ihrer Erbberechtigung wären Sie dann "automatisch" auch an diesem Zufluss beteiligt.
Sollte die Zahlung noch nicht erfolgt sein, würden Sie als Erbin die Forderung gegen die Versicherung, die ihrem verstorbenen Mann zustand, geerbt haben.
Ein Vorgehen gegen die Versicherung kommt also nur dann in Betracht, wenn nicht, wie Sie angedeutet haben, die Versicherungssumme bereits an Ihren Mann ausgezahlt wurde.
Sonst müssten sie sich (gegebenenfalls mit eventuellen Miterben) wegen der Auszahlung die ja dann bereits dem Vermögen ihres Mannes zugeflossen war, an die kontoführende Bank halten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen