Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Keine Sorge - die Ausschlagungsfrist läuft erst ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie Kenntnis davon haben, dass Sie Erbe sind - also z.B., wenn alle anderen Erben vor Ihnen bereits ausgeschlagen haben und Sie über das Erbe informiert werden. Wissen Sie gar nichts vom Anfall der Erbschaft, läuft auch keine Frist.
Selbst wenn Sie die Frist versäumt haben, können Sie die Fristversäumnis anfechten, wenn Sie sich über die Dauer der Frist geirrt haben. Da Sie aber erst am 07.01. von dem Todesfall erfahren haben, endet die 6-Wochenfrist für Sie ohnehin erst am 19.02.2018 - Sie sind also noch innerhalb der Frist.
Wenn Sie das Erbe ausschlagen möchten, sollten Sie in der nächsten Woche zum Notar gehen und die Ausschlagung notariell beurkunden lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen