Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich richten sich die Kosten nach dem Verfahrenswert. Da Sie in einem Unterhaltsprozess anwaltlich vertreten sein müssen, kann Ihr Anwalt den Verfahrenswert vorzeitig festsetzen lassen.
Danach kann ich dann erst die voraussichtlichen Kosten berechnen - mithin die Kosten Ihres Anwaltes, die des gegnerischen Anwaltes (die müssen Sie im Falle des Verzichts auch tragen) und die Gerichtskosten.
Ggf. käme ein Vergleich in Frage, der ggf. günstiger für Sie ist - wenn Sie verzichten wollen, ggf. auc dann im Rahmen eben dieses Vergleiches.
Falls Sie die Kosten nicht tragen können, kann Ihr Anwalt auch Verfahrenskostenhilfe beantragen, dann werden die Kosten vom Staat übernommen und Sie haben dann nur die Kosten des Gegners zu trage, aber erst nach Bewilligung.
Genaue Erklärung:
https://www.youtube.com/watch?v=yqgCcIMGwvY
https://www.youtube.com/watch?v=1i6k-QiWgvw
Ob Sie Chancen haben, das sollte Ihnen Ihr Anwalt genau aufschlüsseln und ggf. schriftlich darlegen, das kann von Ferne nicht beurteilt werden, da es hier auf die konkreten Zahlen ankommt,. die ich so nicht kenne. Dazu läuft der Prozess auch schon zu lange.
Ich rate aber eher, den Vergleich zu besprechen als anzuerkennen, das könnte kostenrechtlich günstiger sein. Klären Sie das aber mit ihrem Anwalt ab, der muss Sie da aufklären.
Sollten Sie einen Verfahrenswert haben, melden Sie sich gerne im Rahmen der Nachfrage.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht