Sehr geehrte Ratsuchende,
die Anrechnung des fiktiven Einkommens bei dem SGB II Bezug wird nicht berücksichtigt. Auf Seiten des Unterhaltsberechtigten - also bei Ihnen - werden die SGB II Leistungen nicht als Einkommen angerechnet. Es werden unterhaltsrechtlich daher auch "nur" die 400,00 € berücksichtigt.
Sie müssen sich das fiktive Einkommen anrechnen lassen, solange Sie in der Lage sind, auch tatsächlich (Arbeitsmarkt/gesundheitliche Einschränkungen)dieses Einkommen zu erzielen. Sie müssen im Streitfall darlegen und nachweisen können, dass Sie eben auch dieses Einkommen nicht erzielen können.
Nach Ihrer Schilderung könnte dieses unter Umständen möglich sein, bedarf aber noch einer genaueren Prüfung.
MIt freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg